Musikschule der Stadt Weilheim i.Ob.









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Appella - die sichere Kommunikationsplattform der Städt. Musikschule

Ab dem Schuljahr 2025/2026 steht mit der App Appella eine sichere Plattform zur Kommunikation mit Ihrer Musikschule zur Verfügung. Appela erfüllt die hohen Anforderungen, die die DSGVO an eine kommunale Bildungseinrichtung stellt und hilft, die Arbeitsabläufe unserer Verwaltung effizienter zu organisieren. 

Über die App "Appella" können Sie die vereinbarte Unterrichtszeit und den -ort jederzeit einsehen (Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Ensembles). Sollte eine Lehrkraft erkrankt sein oder der Unterricht aus anderen Gründen entfallen bzw. verlegt werden, erhalten Sie direkt über die App eine Nachricht und Terminvorschläge für die verlegten Stunden.

Können Sie eine Unterrichtsstunde wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrnehmen können, informieren Sie über die Chat-Funktion der App die Lehrkraft direkt. Sie wird die Krank- bzw. Abmeldung dann in der Anwesenheitsliste vermerken.

Ebenso können Sie über die Chat-Funktion Nachrichten und Informationen mit der Lehrerin oder dem Lehrer austauschen und somit den Kontakt mit der jeweiligen Lehrkraft unkompliziert pflegen.

Was ist zu tun?

Sie erhalten nach Erfassung Ihrer Anmeldung die Zugangsdaten für die Einrichtung der Appella-App. Die App können Sie auf jedem Smartphone (Android oder iOS) oder in einem beliebigen Browser (https://www.appella.app - dort oben rechts den Button „Zur Web-App“ klicken) kostenfrei nutzen. 

Ein Elternaccount kann alle angemeldeten Familienmitglieder abbilden. 

Wenn Ihr Kind schon über ein Smartphone verfügt und ebenfalls einen Zugang zur Appella-App erhalten darf, können Sie einfach mit den separat erhaltenen Zugangsdaten für Ihr Kind einen Extrazugang freischalten. So kann auch Ihr Kind den Stundenplan einsehen und direkt mit dem Lehrer in Kontakt treten. Ihr Elternaccount bleibt davon unberührt. So sehen Sie und Ihr Kind den Stundenplan, Stundenplanveränderungen, Krankmeldungen des Lehrers etc..

Termine und Ankündigungen der Musikschule werden auf der Pinnwand der App veröffentlicht.

Die Nutzung von Appella ist bei einer Anmeldung an der Städt. Musikschule Weilheim verpflichtend. Unsere Verwaltungsmitarbeitenden und Lehrkräfte können aus rechtlichen Gründen ausschließlich über die App oder deren dienstliche E-Mail Accounts mit Ihnen/Ihren Kindern in Kontakt treten. 

Bei Fragen im Zusammenhang mit der App "Appella" kontaktieren Sie uns gerne per Mail unter musikschule@weilheim.de .

Städtische Musikschule Weilheim
Telefon: 0881-6826200
E-Mail: musikschule@weilheim.de
www.musikschuleweilheim.de
Dr.-Johann-Bauer-Platz 1, 82362 Weilheim


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Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Städtische Musikschule Weilheim i.OB
Dr.-Johann-Bauer-Platz 1
82362 Weilheim
Tel.: 0881 / 682 6200
E-Mail: musikschule@weilheim.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Es besteht damit Einverständnis, dass ggf. vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung